Einfamilienhaus mit zwei Zimmern und einer Ferienwohnung, Gartenbenutzung ist erlaubt.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.